Begriffe der betrieblichen Altersversorgung kurz erläutert

A

Abfindung von Anwartschaften (§ 3 BetrAVG)

Ist eine Anwartschaft gesetzlich unverfallbar, kann sie bei Ausscheiden des Arbeitnehmers nur dann durch eine Einmalzahlung abgefunden werden, wenn es sich um Kleinbeträge handelt.

Altersvermögensgesetz (AVmG)

Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens” ist das Kernstück der Rentenreform 2001. Es enthält die Grundsätze zum Aufbau einer durch staatliche Zulagen geförderten (privaten) Altersversorgung.

Angemessenheit

Die betriebliche Altersversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers wird nur dann steuerlich anerkannt, wenn die Höhe der Leistung nicht mehr als maximal 75 Prozent des letzten tatsächlichen Bruttogehalts abzüglich der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt.

Anpassungsprüfungspflicht (§ 16 BetrAVG)

Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre die Anpassung von laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Anpassungspflicht entfallen.

Anwartschaft

Ein aufgeschobener Versorgungsanspruch. Mit Eintritt des Versorgungsfalls wandelt sich die Anwartschaft in einen Versorgungsanspruch um.

AVmG

Siehe Altersvermögensgesetz.

 

B

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (BBG)

Sie gibt an, bis zu welchem Betrag vom Bruttogehalt Beiträge zur Rentenversicherung geleistet werden müssen. Wird für jedes Jahr neu festgesetzt.

Beitragsorientierte Leistungszusage (§ 1 BetrAVG)

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Bei dieser Leistungsart orientiert sich die Höhe der Leistung am Beitrag.

Besteuerung, nachgelagerte

Wenn in der Ansparphase Steuerfreiheit und in der Leistungsphase Steuerpflicht vorliegt, spricht man von nachgelagerter Besteuerung (das Gegenteil – Beiträge aus versteuertem Einkommen und Steuerfreiheit der Leistungen – wird “vorgelagerte Besteuerung” genannt).

BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung oder auch Betriebsrentengesetz)

Die Vorschriften des BetrAVG enthalten Mindestnormen zum Schutz der begünstigten Arbeitnehmer. Eine vertragliche Besserstellung der Arbeitnehmer über die gesetzlichen Normen hinaus ist jederzeit möglich.

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden. Diese ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Betriebsausgaben

Beiträge, die der Arbeitgeber zu Direktversicherungen, Pensionskassen, Unterstützungskassen oder Rückdeckungsversicherungen leistet, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Betriebsrente

Laufende Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung (Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenrente/n) in der Auszahlungsphase.

Bezugsberechtigter

Person, der vertraglich eingeräumt wird, über die aus einer Lebensversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds fällige Leistung zu verfügen.

Bezugsrecht, unwiderrufliches

Vertraglich eingeräumtes Recht auf die aus einer Versicherung fällig werdende Leistung, das nicht widerrufen werden kann. Bei arbeitnehmerfinanzierter betrieblicher Altersversorgung wird für den Arbeitnehmer sofort ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart.

Biometrische Risiken

Für den Lebensunterhalt bestehen Risiken wie z. B. Pflegebedürftigkeit, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Langlebigkeit. Nach § 1 BetrAVG muss die betriebliche Altersversorgung mindestens eines dieser biometrischen Risiken abdecken.

 

D

Deferred Compensation

Aufgeschobene Vergütung. Der Arbeitnehmer verzichtet auf Teile seines Gehalts zum Aufbau einer Betrieblichen Altersversorgung (s. Entgeltumwandlung).

Direktversicherung

Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Die Direktversicherung ist eine Versicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Bezugsberechtigt bzgl. der Versorgungsleistungen sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Der Bezugsberechtigte hat hier einen direkten Anspruch (Rechtsanspruch) gegenüber dem Versicherer.

Hinweis: Arbeitnehmer können den Abschluss einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung verlangen, wenn vom Unternehmen kein anderer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung angeboten wird.

Direktzusage bzw. Pensionszusage

Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber verspricht seinen Arbeitnehmern Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung aus Anlass des Arbeitsverhältnisses und verpflichtet sich, die Leistungen im Versorgungsfall selbst zu erbringen. Der Arbeitnehmer hat ein Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Damit im Versorgungsfall die erforderlichen Mittel jederzeit bereitstehen, kann der Arbeitgeber Direktzusagen über einen Versicherer rückdecken. Um Direktzusagen im Fall einer Insolvenz zu schützen, verlangt der Gesetzgeber vom Arbeitgeber, diese über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) zu sichern. Die Regelung gilt nicht bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern.

Durchführungswege

Es gibt fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:

  • Direktzusage,
  • Unterstützungskasse,
  • Direktversicherung,
  • Pensionskasse und
  • Pensionsfonds.

 

E

Entgeltumwandlung

Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitnehmer auf Gehaltsteile zugunsten einer wertgleichen betrieblichen Altersversorgung verzichtet. Der Arbeitnehmer hat das Recht auf die Umwandlung von Bruttolohn bis zu einer Höhe von 4 Prozent der BBG (West) in eine betriebliche Altersversorgung (§ 1a BetrAVG).

Ertragsanteil

Bei Leistungen der Altersversorgung, die mit versteuerten Beiträgen aufgebaut wurden, werden lediglich die erzielten Erträge besteuert. Entsprechend dem Rentenbeginn Alter wird nur ein pauschaler Teil der Rente besteuert. Der Ertragsanteil bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren beträgt beispielsweise 18 Prozent. Dies wird z. B. bei Renten aus Direktversicherung nach “altem” Steuerrecht angewendet: Sofern bspw. die Beiträge zur Direktversicherung nach § 40b EStG pauschal besteuert wurden, unterliegt die Rente aus dieser Versicherung nur mit dem pauschalierten Ertragsanteil der Besteuerung (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) bb) EStG). Es wird somit nicht die gesamte Rente besteuert.

 

G

Geschäftsführende Gesellschafter (GGF)

Obwohl als Gesellschafter am Unternehmen beteiligt, werden die Gesellschafter-Geschäftsführer steuerrechtlich wie Arbeitnehmer behandelt. Bei den Sozialversicherungsträgern wiederum gelten sie nicht als abhängig Beschäftigte, weshalb sie nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.

 

H

Hinterbliebene

Hinterbliebene im Sinne des für die Regelung der betrieblichen Altersvorsorge zuständigen Betriebsrentengesetzes sind: Witwen/r; Kinder, für die noch Kindergeld gezahlt wird; frühere Ehe- und Lebenspartner.

 

K

Kirchensteuer, pauschale

Entrichtet der Arbeitgeber im Rahmen der Direktversicherung nach altem Steuerrecht die Kirchensteuer pauschal, so kommt dem Arbeitnehmer neben der Sozialversicherungs- und Steuerersparnis eine weitere Vergünstigung zugute. Die pauschalen Kirchensteuersätze liegen je nach Bundesland zwischen 4 Prozent und 7 Prozent.

Konkurssicherung

Zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung wurde 1974 mit der Einführung des BetrAVG der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSV a.G.) gegründet. Er übernimmt betriebliche Versorgungsverpflichtungen, wenn ein Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden ist (Insolvenz, früher auch Konkurs genannt).

Der PSV tritt bei folgenden Sicherungsfällen ein (BetrAVG § 7-9):

  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers
  • Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse
  • Außergerichtlicher Vergleich mit dem Gläubiger (nur bei Zustimmung des PSV)
  • Vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit aus entsprechenden Gründen

Bei Insolvenz des Arbeitgebers werden unverfallbare Anwartschaften auf den PSV übertragen. Bei Eintritt des Versorgungsfalls zahlt dieser die Versorgungsleistungen aus. Der PSV wird durch ein gesetzliches Umlageverfahren (BetrAVG §10-12) von allen Arbeitgebern finanziert, die eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet haben.

 

L

Als Leibrenten bezeichnet man jede fortwährende Zahlungsverpflichtung, die ganz oder zum überwiegenden Teil davon abhängt, dass der Rentenempfänger lebt. Im Gegensatz zu Leibrenten stehen Zeitrenten, die unabhängig vom Erleben eines Rentenempfängers für einen festen Zeitraum fällig sind. Im Rahmen privater, betrieblicher oder gesetzlicher Altersversorgung spielen praktisch nur Leibrenten eine Rolle. Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus privaten oder betrieblichen Versicherungen (auch aus einer Direktversicherung) unterliegen steuerlich nur der Ertragsanteilbesteuerung

Leibrenten, denen eine innerbetriebliche Versorgungszusage oder die Zusage einer Unterstützungskasse zugrunde liegen (oft Betriebsrenten genannt), werden steuerlich wie Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit behandelt (siehe nachgelagerte Besteuerung).

 

M

Mitteilungspflichten des Arbeitgebers

Jeder Arbeitgeber muss der Versorgungseinrichtung spätestens zwei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder Beendigung des Dienstverhältnisses die steuerliche Behandlung von Beiträgen zu Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds mitteilen (Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge — AltvDV). Die Mitteilung des Arbeitgebers darf nur dann unterbleiben, wenn die Versorgungseinrichtung die steuerliche Behandlung der für den einzelnen Arbeitnehmer im Kalenderjahr geleisteten Beiträge bereits kennt oder aus den bei ihr vorhandenen Daten feststellen kann. Macht der Arbeitgeber der Versorgungseinrichtung keine Angaben über die Besteuerung der Beiträge, hat die Versorgungseinrichtung davon auszugehen, dass die späteren Leistungen mit dem Zahlbetrag zu besteuern sind, wenn der Arbeitgeber der Versorgungseinrichtung keine Angaben über die Besteuerung der Beiträge macht.

 

N

Nachgelagerte Besteuerung der bAV

Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können während der Erwerbsphase (abhängig vom Durchführungsweg teilweise) steuerfrei eingezahlt werden. Erst danach, im Ruhestand, werden die Renten – nachgelagert – versteuert. Da dieser Steuersatz meistens niedriger ist, ist die nachgelagerte Besteuerung in der Regel von Vorteil.

 

P

Pauschalbesteuerung (§ 40 b EStG)

Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung besteht nur bei Beiträgen für Direktversicherungen und an Pensionskassen für Versorgungszusagen vor 2005. Die Beiträge für eine Direktversicherung bzw. an eine Pensionskasse können mit einem Pauschalsteuersatz von 20 Prozent besteuert werden (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag). Übersteigen die Beiträge 1.752 Euro pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr, sind diese grundsätzlich individuell zu versteuern.

Pensionsfonds

Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen die betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber in Form von lebenslangen Rentenleistungen durchführt. Der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers besteht gegenüber dem Pensionsfonds. Pensionsfonds sind Aktiengesellschaften (AG) oder Pensionsfonds-Vereine auf Gegenseitigkeit (PV a.G.) und unterliegen der staatlichen Aufsicht. Es handelt sich um einen versicherungsförmigen Durchführungsweg, der mittels Kapitaldeckungsverfahren das Risiko der Langlebigkeit sowie ggf. auch das Risiko der Invalidität und/oder der Hinterbliebenenversorgung absichert. Für Versorgungszusagen über Pensionsfonds besteht die Pflicht zur Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein.

Pensionskasse

Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung in Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder einer Aktiengesellschaft. Sie unterliegt der staatlichen Aufsicht und entspricht in ihrer Funktionsweise einem Lebensversicherungsunternehmen. Die Pensionskasse gewährt dem Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf die zugesagte Leistung.

Pensionsrückstellungen

Rückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers für Pensionsverpflichtungen aufgrund von Direktzusagen.

Pensionssicherungsverein (PSV a.G.)

Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Im Fall der Insolvenz eines Unternehmens übernimmt der PSV a.G. die Zahlungen der bereits laufenden Leistungen an Versorgungsempfänger. Darüber hinaus sichert er die bei Eintritt des Sicherungsfalls gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften.

Pensionszusage

Siehe Direktzusage.

Portabilität

Bei Arbeitgeberwechsel kann der Arbeitnehmer (Anwärter) seine Anwartschaften (Ansprüche auf erworbene bAV-Leistungen) mitnehmen.

 

R

Rentenreformen 2001 und 2005

Im Jahre 2001 wurde das Altersvermögensgesetz (AVmG), das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG), sowie das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingeführt. Kernstück der Reform 2001 war die staatliche Zulagenförderung zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (“Riester-Rente”).

Weitere maßgebliche Änderungen brachte das am 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz (AltEinkG):

  • Stufenweise Einführung der nachgelagerten Besteuerung gesetzlicher Renten,
  • Einführung der steuerlich geförderten Basis-Rente und
  • die grundsätzliche Abschaffung der Pauschalbesteuerung bei Direktversicherungen zugunsten der Steuerfreiheit der Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG.

 

Rückdeckungsversicherung

Instrument zur Finanzierung von Direktzusagen oder Unterstützungskassen-Zusagen. Das Unternehmen bzw. die Unterstützungskasse schließt als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab, für die ausschließlich das Unternehmen bzw. die Unterstützungskasse bezugsberechtigt ist.

 

S

Sozialversicherungsfreiheit

Seit der Rentenreform 2001 können Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Teil ihres Gehalts steuer- und abgabenfrei zum Aufbau einer Betriebsrente verwenden.

Subsidiärhaftung

Unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Versorgungsträgers enthält das Versorgungsversprechen des Arbeitgebers stets eine arbeitsrechtliche Grundverpflichtung zur Erbringung der zugesagten Leistung. Reicht das Vermögen des Versorgungsträgers zur Erfüllung seiner Verpflichtungen nicht aus, hat der begünstigte Arbeitnehmer bzw. der Rentner einen unmittelbaren Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser muss für die Erfüllung der Versorgungszusage einstehen.

 

T

Trägerunternehmen

Trägerunternehmen ist die in den §§ 4c, 4d und 4e EStG verwendete Bezeichnung für Unternehmen, die ihre betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse, eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds durchführen.

 

U

Unterstützungskasse

Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung in Form eines eingetragenen Vereins, einer GmbH oder einer Stiftung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt (s. aber Subsidiärhaftung). Art und Höhe der Versorgungsleistungen werden in einem Leistungsplan festgelegt. Bei diesem Durchführungsweg besteht Insolvenzsicherungspflicht über den PSV a.G. Unternehmen können einer Gruppen-Unterstützungskasse beitreten, sie sind dann sogenannte Trägerunternehmen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse schließt die Unterstützungskasse zur Finanzierung der Versorgungsleistungen Rückdeckungsversicherungen bei einem Versicherer ab.

Unverfallbarkeit, gesetzliche

Bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen behält der Arbeitnehmer bei vorzeitigem Ausscheiden seine unverfallbaren Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, wenn er zu diesem Zeitpunkt mindestens das 25. Lebensjahr vollendet und die Versorgungszusage mindestens fünf Jahre bestanden hat (§ 1b Abs. 1 BetrAVG).

Arbeitnehmerfinanzierte Zusagen sind sofort gesetzlich unverfallbar (§ 1b Abs. 5 BetrAVG).

 

V

Versorgungsanspruch und Versorgungszusage

Eine Versorgungszusage durch den Arbeitgeber bindet diesen daran, einem Arbeitnehmer, dem die Zusage erteilt wurde, Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren. Der Arbeitnehmer besitzt damit einen Versorgungsanspruch.

Versorgungsfall

Mögliche Versorgungsfälle sind das Ausscheiden aus dem Unternehmen aufgrund Pensionierung oder der Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Tod.

Versorgungslücke

Unterdeckung bei der Altersversorgung. Die gesetzliche Rentenversicherung genügt nicht mehr, um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten. Durch den Aufbau betrieblicher, geförderter und privater Altersvorsorge können die Versorgungslücken geschlossen werden.

Versorgungszusage

Arbeitsrechtliche Grundlage für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Sie regelt u.a. die Leistungsvoraussetzungen, Art und Höhe der Leistung sowie den Durchführungsweg.

 

Z

Zeitwertkonten

Zeitwertkonten sind angesparte Arbeitszeitguthaben eines Arbeitnehmers. Flexible Arbeitszeitmodelle erlauben es, Überstunden/Gehaltsbestandteile zu deponieren, um sie erst später auszugleichen. Unterschieden werden Kurzzeitkonten (Gleitzeit, Jahresarbeitszeitkonto) und Langzeitkonten (für längere Freistellungsphasen, für vorzeitigen Ruhestand). Auf ein Zeitwertkonto können sowohl Überstunden oder nicht genommener Urlaub als auch Gehaltsteile oder Bonuszahlungen fließen.

Zusagearten

Bei der betrieblichen Altersversorgung gibt es drei Arten der Zusage des Arbeitgebers:

1.) Klassische Leistungszusage:
Die Versorgungsleistung wird vom Arbeitgeber festgelegt. Er sichert die Erfüllung zu.

2.) Beitragsorientierte Leistungszusage:
Die Versorgungsleistung resultiert aus einem festgelegten Beitrag, den der Arbeitgeber bei einem Versorgungsunternehmen einzahlt.

3.) Beitragszusage mit Mindestleistung:
Die Versorgungsleistung besteht aus einem festgelegten Beitrag zuzüglich der daraus erwirtschafteten Erträge. Die Mindestleistung besteht aus den einbezahlten Beiträgen. Diese Zusageart ist nur bei Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung möglich.

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